Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen, bestehen! Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!
| Ort | Österreich - Tirol - Innsbruck-Land |
| Fläche | 18,74ha |
| DtP ID | fe30a92c-8056-40a1-8e76-44547b958970 |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
21. August 2021