Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Borngrund bei Oberndorf“ umfasst ein Mosaik aus verschiedenen, besonders schützenswerten Lebensraumtypen des Offenlandes. Hier wechseln sich ausgedehnte Hecken, magere Wiesen und fette Weiden mit Quellbereichen eines Bachlaufes sowie einer extrem wertvollen Streuobstwiese mit Magerrasen ab. In diesen verknüpften Biotopen gedeihen botanische Raritäten, wie beispielsweise das Bunte Vergissmeinnicht. Die Hecken und der Streuobstbestand bieten außerdem zahlreichen Vogelarten des Offenlandes wichtige Nistmöglichkeiten und Ansitzwarten für die Jagd an. Die Grünlandbereiche beherbergen darüber hinaus artenreiche Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften mit teils stark bedrohten Arten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 7,62ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 426d6f9f-01bc-4deb-b277-a5bb110c54a0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.