Booser Maar

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Booser Maar ist ein einzigartiger Vulkankrater in Rheinland-Pfalz und als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es präsentiert eine faszinierende trockene Maarlanschaft, bedeutend für seine Geologie und lokale Ökologie.

Beschreibung

Das Booser Maar, eine herausragende geologische Besonderheit in Rheinland-Pfalz, ist als Naturschutzgebiet anerkannt und schützt einen unverwechselbaren Teil der Vulkaneifel. Dieses Trockenmaar, ein durch vulkanische Aktivität entstandener Krater, bietet eine einzigartige Landschaft von erheblichen wissenschaftlichen und ökologischen Wert. Sein Schutzzweck konzentriert sich auf die Bewahrung der charakteristischen geologischen Formationen, einschließlich der Maardepression selbst und umliegender vulkanischer Strukturen. Das Gebiet bietet Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten, die an seine spezifischen Bedingungen angepasst sind. Es ermöglicht Einblicke in das geologische Erbe und die natürliche Schönheit dieser alten Vulkanstätte.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_fishing_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Verboten ist es südlich der Grenze zu angeln, die gebildet wird durch eine gerade Linie vom Schnittpunkt der Flurstücke 156 und 155/2 bis zum Auftreffen des Wegeflurstückes 152/2 auf die L 94 in Flur 22, Gemarkung Boos.

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Baden ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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