Betreten abseits der Wege ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Uckermark |
| Fläche | 11,94km² |
| Gründungsjahr | 2017 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c9f96b5d-6a58-46c3-8e31-255c23d35656 |
| Name und Abteilung |
Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen
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| Webseite | https://www.uckermaerkische-seen-naturpark.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Tramper Chaussee 2
16225 Eberswalde Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
Rodeln und Schlittenfahren ist nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt.
auf dem Weinberg im Boitzenburger Tiegarten
auf öffentlichen Straßen.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
Mindestbreite: zweispurig
auf Pfaden.
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.