Boissower See und Südteil des Neuenkirchener Sees

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Dieses Naturschutzgebiet schützt den Boissower See und den südlichen Neuenkirchener See, die in einem vermoorten Erosionstal durch einen Bach verbunden sind. Es ist ein bedeutendes Vogelschutzgebiet mit Schilfgürteln, Hang- und Bruchwäldern im Biosphärenreservat Schaalsee.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Boissower See und Südteil des Neuenkirchener Sees befindet sich im Biosphärenreservat Schaalsee und ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets „Schaalsee“. Hier wird ein besonderes, schmales und teilweise vermoortes Erosionstal geschützt, das den Boissower See und den Neuenkirchener See durch einen Bachlauf verbindet. Die vielfältigen Lebensräume umfassen ausgedehnte Schilfgürtel, wertvolle Hangwälder und quellige Bruchwälder. Auch Moor- und Mineralbodenflächen tragen zur reichen Struktur des Gebiets bei. Das Reservat ist ein entscheidender Lebensraum für zahlreiche Vogelarten und ermöglicht Einblicke in natürliche ökologische Prozesse. Ein Wanderweg am Ostufer sowie ein Aussichtsturm laden zur Beobachtung der Natur ein.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

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Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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