Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Gebiet umfasst ein großflächiges naturnahes Waldgebiet mit verschiedenen Waldlebensräume wie Schwarzerlenbruchwald auf nassen Standorten sowie Erlen-Eschen-Auwald und Eichen-Hainbuchen-Mischwald in den mäßig feuchten Bereichen. Daneben beherbergt es auch seltene Vogelarten wie Kranich, Seeadler und Rotmilan. Ein großer Teil des Waldes wird ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Im östlichen Bereich befinden sich feuchte bis mäßig feuchte, extensiv genutzte Grünlandflächen. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 75 "Landgraben- und Dummeniederung" und des Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung".
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Lüchow-Dannenberg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/41851.html |
| Fläche | 3,06km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 32e7ba18-d190-4597-a906-72b490dafe32 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Wendland.Elbe
Qualitätsmanagement |
| Webseite | https://wendland-elbe.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland) Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
auf Pfaden.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Pilze sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg