Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Blüchersches Bruch und Mittelplan schützt ein Waldmoor, das von Kölpinsees Wasserstand beeinflusst wird. Es ist ein wichtiger Lebensraum für etwa 100 Vogelarten und Fischotter und essenziell für die Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet Blüchersches Bruch und Mittelplan in Mecklenburg-Vorpommern wurde 1989 eingerichtet, um eine einzigartige Waldmoorlandschaft zu bewahren. Dieses Gebiet ist maßgeblich von den dynamischen Wasserstandsschwankungen des angrenzenden Kölpinsees geprägt, was eine besondere ökologische Vielfalt schafft. Es dient als entscheidender Lebensraum für eine bemerkenswerte Tierwelt, darunter etwa 100 verschiedene Vogelarten, die in den Feucht- und Waldökosystemen des Gebiets gedeihen. Zudem bietet das Schutzgebiet dem Fischotter, einem wichtigen Indikator für gesunde Gewässer, ein unverzichtbares Zuhause. Die Erhaltung dieses komplexen Natursystems mit seinen spezifischen hydrologischen Bedingungen und seiner reichen Artenvielfalt steht im Mittelpunkt, um das langfristige Überleben seiner charakteristischen Flora und Fauna zu sichern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 1,86km² |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 55a2a1de-ae4d-48d2-8273-ebbf82bb9170 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.