Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Blockfelder am Taufstein“ liegen auf dem namensgebenden Taufstein, der mit 773 Metern, den höchsten Punkt des Vogelsberges markiert. Wegen seiner besonderen Geologie sowie kulturhistorischen und touristischen Bedeutung ist das Gebiet von überregionaler Bekanntheit. Das vulkanische Untergrundgestein des Taufsteins besteht aus Basalt sowie Nephelinbasanit-Gestein, welches aus jüngeren Ausbruchsperioden stammt. Diese Gesteine traten im Naturschutzgebiet großflächig an die Oberfläche, wo sie in Reaktion mit Sauerstoff und durch Frost zu großen Felsblöcken verwitterten. Die „Blockfelder am Taufstein“ sind sehr seltene Halden aus Felsblöcken, die als Sonderstandorte für zahlreiche seltene Moose, Flechten und Farne wertvollen Lebensraum darstellen. An die baumfreien Blockfelder, schließt ein typischer, jedoch seltener Blockschuttwald mit Baumarten an, die speziell an diese Standorte angepasst sind, wie Bergahorn, Ebereschen und Birken. Der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes wird aber von einem natürlichen, alten Buchenwald mit hohem Anteil an Alt- und Totholz deckt. Das knorrige Altholz und die abgestorbenen, vermodernden Stämme bieten zahlreichen höhlenbewohnenden Vogelarten sowie einer Vielzahl von totholz-bewohnenden Insekten- und Pilzarten ausgezeichnete Lebensmöglichkeiten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 7,30ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fd4acd8d-fc7b-4edf-88c6-428ebe44d6c2 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
25. September 1973