Blochinger Sandwinkel

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: die Verlandungsbereiche oberirdischer Gewässer oder deren Ufervegetation und Röhrichtbestände zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen oder deren Ufer zu betreten. Kiesbänke und die Inseln dürfen nicht betreten werden

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Hunde sind verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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