Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Hochmoor im Granitgestein-Gebiet des Schwarzwaldes (ca. 1000 m) mit Bergkiefern, Schlenken und Bulten; im Südwesten der Blindensee (ca. 50 m Durchmesser) mit Schwingrasen; am Rand Binsen-Naßweiden.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Schwarzwald-Baar-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000232 |
| Fläche | 28,44ha |
| Gründungsjahr | 1960 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3d77ea44-7d6a-46fd-8a70-e29309a788f8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Flora
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
2. März 1960
31. August 1995