Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Bleidenberg bei Niederbrechen“ umfasst ein Mosaik verschiedener und besonderer Lebensraumtypen. Die Besonderheit des Gebietes geht von seinem vulkanischen, sauren Untergrundgestein aus, welches in Hessen nur selten und kleinflächig anzutreffen ist. Die flachgründigen und trockenen Grünlandflächen im Kerngebiet des Naturschutzgebiets wurden historisch von Hand gemäht und damit offengehalten, sodass kein Gebüsch aufwachsen konnte. Durch diese Form der Nutzung konnten sich besondere Pflanzengesellschaften ansiedeln, die sich stark an die spezifischen Bodenverhältnisse angepasste haben. Hier gedeihen einige typische aber selten anzutreffende Pflanzenarten. Das Kerngebiet wird zudem von struktureichen, großflächigen Gebüschen, felsigen Hängen und einzelnen Obstbäumen umgeben, die vielen Tierarten einen Lebensraum bieten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 7,29ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e96aa0d5-0480-4add-985b-302dfc1e1343 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.