Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Biggequellgebiet in Rheinland-Pfalz ist seit 2000 ein Naturschutzgebiet. Es schützt die Quellbereiche der Bigge, ihre vielfältigen Feuchtbiotope und die hier beheimateten besonderen Pflanzen- und Tierarten.
Das Biggequellgebiet ist ein seit 2000 ausgewiesenes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Die Hauptaufgabe dieses Schutzgebiets ist die Bewahrung der natürlichen Quellbereiche des Flusses Bigge. Hier entspringt das Gewässer in einer naturnahen Umgebung, die geprägt ist von feuchten Wiesen, Röhrichten und sumpfigen Waldstücken. Diese Lebensräume sind essenziell für eine Vielzahl seltener und geschützter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere solche, die auf intakte Wasser- und Feuchtbiotope angewiesen sind. Die Schutzmaßnahmen dienen der Erhaltung der ökologischen Funktionen, der Artenvielfalt und der besonderen Eigenart dieser sensiblen Quelllandschaft. Hier lässt sich eine intakte Natur erleben, die für die Wasserversorgung und die biologische Vielfalt der Region von großer Bedeutung ist.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Altenkirchen (Westerwald) |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-292 |
| Fläche | 67,68ha |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1d40f8d8-7671-43f7-b4c5-d86e80e3b74f |
| Name und Abteilung |
Naturpark Sauerland Rothaargebirge (Märkischer Kreis)
Regionalmanagement Märkischer Kreis |
| Webseite | https://www.naturpark-sauerland-rothaargebirge.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Heedfelder Str. 45
Märkische Kreis, FD 44 Umwelt 58509 Lüdenscheid Deutschland |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.