Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Bienwiesen bei Allmenrod“ umfassen ein außergewöhnlich stark strukturiertes Mosaik aus Laubwäldern, Vorwaldstadien (Entwicklungsbereiche), Gebüsch- und Heckenstrukturen sowie mäßig feuchten bis nassen Wiesenbereichen auf basalthaltigen Hangbereichen des Unteren Vogelsberges. Die Buchenwälder und die baumartenreichen Blockschuttwälder mit den zutage tretenden, bemoosten Basaltblöcken, verwandeln sich im Frühling in ein farbenrohes Meer aus seltenen Frühblühern. Darüber hinaus gedeihen auf wechselfeuchten Wiesen besondere Pflanzengesellschaften wie Pfeifengraswiesen, Seggen-Riede, Borstgrasrasen und Sumpfdotterblumenwiesen mit streng geschützten Pflanzen, wie beispielsweise Orchideen. Diese Abwechslungsreichen Biotoptypen bieten außerdem einer erstaunlichen Vielfalt von Tieren einen hochwertigen Lebensraum. 56 Vogelarten nutzen in den „Bienwiesen“ als Brut- und Nahrungs- revier, Fledermäuse jagen in den Wäldern und Schmetterlinge finden in den blütenreichen Wiesen wertvolle Nahrungsressourcen. Zweck der Unterschutzstellung des Gebietes ist daher der langfristige Erhalt dieser besonders abwechslungsreichen Landschaft.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 55,06ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1817ddf9-53ec-4ca8-9179-920920f8a6bf |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.