Bichlbauernfilz mit Schwaigsee

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Landschaft um Wildsteig wurde stark durch die letzte Eiszeit geprägt, ist heute aber alles andere als eine karge Eiswüste. Der Isar-Loisach-Gletscher hinterließ hier eine äußerst strukturreiche Landschaft mit zahlreichen Mooren und Seen, die vielen seltenen und gefährdeten Arten ein Zuhause bieten. Die hier vorzufindenden Feuchtgebiete zählen zu den bedeutendsten im bayerischen Alpenvorland und haben in moorkundlicher Hinsicht teilweise sogar europaweite Bedeutung.

Beschreibung

Eines dieser Gebiete ist das Naturschutzgebiet „Bichlbauernfilz mit Schwaigsee“. Der regional bekannte Schwaigsee vereint dabei zwei Funktionen. Zum einen ist er bereits lange als Badeweiher etabliert, an dessen Ostufer gerne heiße Sommertage und laue Sommerabende verbracht werden. Zum anderen stellt der Moorsee einen bedeutenden Lebensraum für eine spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt dar. Zusammen mit den angrenzenden Nass- und Streuwiesen sowie dem südlich liegenden, mit einem lichten Spirken-Moorwald bestockten Hochmoorkörper (Bichlbauernfilz) wurde das Gebiet 1983 unter Naturschutz gestellt. Zum Schutz des empfindlichen Naturraums ist das Baden im See nur im gekennzeichneten Badebereich zulässig und darf das Schutzgebiet nur auf den offiziellen Straßen und Wegen betreten werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf öffentlichen Plätzen erlaubt.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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