Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Beutelfels in Rheinland-Pfalz bewahrt eine wertvolle Landschaft. Es dient dem Schutz seltener Lebensräume, Pflanzen und Tiere, die hier ihren Platz finden.
Das Naturschutzgebiet Beutelfels, gelegen im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, ist ein wichtiges Refugium für die heimische Natur. Sein Hauptzweck ist die Erhaltung spezifischer, schützenswerter Lebensräume, die für seltene Pflanzen- und Tierarten von großer Bedeutung sind. Hierzu zählen beispielsweise besondere Vegetationsformen, die an die lokalen Boden- und Klimabedingungen angepasst sind, sowie Habitate für gefährdete Insekten oder Vögel. Die Bewahrung dieser natürlichen Vielfalt und der charakteristischen Eigenart der Landschaft steht im Vordergrund. Besucher sind eingeladen, die unberührte Natur respektvoll zu erleben und sich der Bedeutung dieses Schutzgebietes bewusst zu sein. Die Ruhe und Schönheit der Umgebung trägt zur Erholung bei und ermöglicht Einblicke in ein intaktes Ökosystem.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Donnersbergkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-033 |
| Fläche | 60,59ha |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4ed4e5a8-df9b-49e1-855e-46ccd0b55b4a |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.