Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Beseritzer Torfwiesen schützen ein einzigartiges Talmoor und seine Feuchtwiesen [cite: wikipedia_description, 1]. Diese traditionelle Landschaft ist essenziell für diverse Pflanzen- und Tierarten und bewahrt ein seltenes Ökosystem in Mecklenburg-Vorpommern [cite: wikipedia_description, 1].
Das Naturschutzgebiet Beseritzer Torfwiesen in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt einen charakteristischen Talmoor-Komplex mit ausgedehnten Torf- und Feuchtwiesen [cite: wikipedia_description, 1]. Dieses Gebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und dient als wertvoller Lebensraum für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten, die an diese einzigartigen Bedingungen angepasst sind [cite: wikipedia_description, 1]. Als traditionell genutzte Fläche stellt das Schutzgebiet neben seinem bedeutenden Naturerbe auch eine wertvolle Kulturlandschaft dar. Schutzzweck ist die Bewahrung dieses charakteristischen Feuchtwiesen-Ökosystems und seiner Biodiversität, einschließlich seiner Rolle innerhalb der größeren regionalen Landschaft [cite: wikipedia_description, 1]. Der Schutz zielt darauf ab, das langfristige Überleben dieser sensiblen Umgebung für künftige Generationen zu sichern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 42,14ha |
| Gründungsjahr | 1943 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 62362605-72db-458a-9f09-9723fdcadf8f |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
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Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
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Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.