Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Bernshäuser Sumpf“ ist der Überrest eines ehemals weit größerem, feuchten bis nassen Flussauengebietes entlang der Schlitz. In historischer Zeit wurde das Gebiet durch die Anlage von Gräben entwässert und damit zur Gewinnung von Streu nutzbar gemacht. Es umfasst heute einen aufgeforsteten Erlenwald, Überreste einer Feuchtfläche auf der zahlreiche seltene Sauergräser vorkommen sowie ausgedehnte wertvolle Grauweidengebüsche und artenreiche Wiesenbereiche. Der „Bernshäuser Sumpf“ bietet mit seinen abwechslungsreichen Biotopen zahlreichen, zum Teil gefährdeten Tieren, vor allem aber einigen bedrohten Vogelarten einen hochwertigen Brut- und Rastlebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 3,90ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f03a1623-11ac-4fd0-b48c-0745d653b451 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
2. August 1985