Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Bermershube bei Heisterberg“ liegt im Hohen Westerwald auf einer Höhe von etwa 600 Metern und umfasst einen Laubwaldkomplex sowie einen kleineren Feuchtwiesenbereich entlang des Amdorfbaches. Zahlreiche verstreute Wasseraustrittstellen in Wald und Grünland lassen ein Mosaik aus trockenen bis nassen Standorten entstehen, die einer bemerkenswerten Fülle von Tier- und Pflanzenarten spezifische Lebensräume bietet. Der Waldbereich, dessen Rodungsperiode historisch sehr viel weiter zurückliegt als anderenorts im Hohen Westerwald, konnte sich über Jahrhunderte naturnah entwickeln, was zur Ausbreitung vielfältiger Waldgesellschaften führte. Von nationaler Bedeutung ist hier das Vorkommen des bedrohten Rasenschmielen-Ahorn-Hangwaldes. In den Auenwiesen des Amdorfbaches sowie in kleineren Sumpfbereichen finden außerdem viele Amphibien ein Zuhause. Das Naturschutzgebiet liegt am Westerwaldsteig, ist mit Wanderwegen erschlossen und lädt zum Spazierengehen ein.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 44,81ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3bc5dd77-cbe8-4278-9ba4-e2711739abf0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
3. Dezember 1984