Betreten abseits der Wege ist verboten.
Schönberghänge um die Berghauser Kapelle; geologisch und geomorphologisch vielfältiges Gebiet, mit reich differenzierter Vegatation aus z.T. mit Gebüschen durchsetzten Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen, mageren Wirtschaftswiesen und Weiden, aus Feuchtgebieten (Schilfröhricht, Pfeifengraswiese u.a.) sowie aus teilweise aus Sukzession hervorgegangenen Wäldern; Forschungsobjekt vor allem für die Biologie und Geologie
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000007 |
| Fläche | 1,51km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c4a32eb1-4582-41a1-94cd-d024290475fb |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
24. September 1996