Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Beim Sauheckelchen bei Lixfeld“ liegt auf einer Höhe von bis zu 525 Metern und gehört zu den Bottenhorner Hochflächen im Gladenbacher Bergland. Es zeichnet sich durch ein besonders wertvolles Grünlandmosaik aus, in dem auf trocken bis staunassen Wiesen schützenswerte Pflanzengesellschaften wie magere Glatthafer- und wechselfeuchte Pippau-Binsen-Wiesen sowie ein Binsen-Pfeifengras-Rasen gedeihen. Diese beherbergen zahlreiche botanische Schätze, die im besonderen Maße an die spezifischen Standorte angepasst sind, wie beispielsweise die Orchideen Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut oder der Fieberklee. Durch die historisch schonende Nutzung der beiden Teilflächen des Naturschutzgebietes „Beim Sauheckelchen“ und „Im Hetterseifen“ mit weitgehendem Verzicht auf Dünger, blieben die Grünlandbiotope gut erhalten und bieten heute vielen seltenen Schmetterlingsarten wertvollen Lebensraum. Im nördlich gelegenen Teil wird das Naturschutzgebiet von struktur- und artenreichen Gebüschgesellschaften und Baumgruppen ergänzt.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 8,39ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d63fe6be-14d4-45f5-9f30-89da20f95f21 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.