Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Naturhafter Landschaftsteil von besonderer Eigenart und Schönheit mit hervorragender Bedeutung für die Wissenschaft; Lebensraum für zahlreiche, z.T. sehr seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten; Bannwald (LWaldG § 32).
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000023 |
| Fläche | 1,27km² |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c07b9670-c35f-463d-b56d-d922e8d2c3f9 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Flora
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Klettern ist verboten.
Eisklettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
24. September 1982