Bannalp-Walenstöcke

Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erfor­der­lich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: Hunde sind an der Leine zu führen; der Betrieb von Drohnen ist verboten; freies Zelten und Campieren ist verboten; kantonale Bewilligung erforderlich für sportliche Anlässe (gemäss Art. 5 VEJ)

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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