Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebensräume zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.
Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: Hunde sind an der Leine zu führen; der Betrieb von Drohnen ist verboten; freies Zelten und Campieren ist verboten; kantonale Bewilligung erforderlich für sportliche Anlässe (gemäss Art. 5 VEJ)
| Ort | Schweiz - Nidwalden, Obwalden - Wolfenschiessen, Engelberg |
| Fläche | 10,26km² |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5cb8c035-9a42-4dbb-9fe0-5bee56a553a7 |
| Name und Abteilung |
Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden
Amt für Wald und Landschaft |
| Webseite | https://www.ow.ch/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Flüelistrasse 3
6060 Sarnen Schweiz |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Schweizerischer Bundesrat - 30. September 1991