Betreten abseits der Wege ist verboten.
Am Südwestufer des Badsees gehen Wasserpflanzen und Schilf in Moor und blühende Feuchtwiesen über. Dieser geschützte Teil des Allgäuer Sees bietet Tieren Ruhe und verbindet wertvolle Feuchtgebiete.
Zwischen Kißlegg, Leutkirch und Isny liegt der Badsee in einem Becken, das ein Gletscher hinterlassen hat. Sein südwestlicher Teil zeigt, wie aus offenem Wasser allmählich Moor wird. Auf Blätter von See- und Teichrosen folgen Schilf, nasse Wiesen und moorige Flächen mit Birken und Gebüschen. Der Badseebach verbindet diese kleinen Lebensräume miteinander. Blütenreiche Feuchtwiesen setzen im Sommer farbige Akzente. Am ansonsten stark genutzten See ist dieser Uferabschnitt ein wichtiger Rückzugsraum und zugleich Teil des Netzes oberschwäbischer Feuchtgebiete. Vögel finden hier Brut- und Rastplätze, Amphibien Wasser und Verstecke. Dafür sind die ruhigen Ufer und der nasse Boden entscheidend. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Volker Kracht)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000128 |
| Fläche | 15,31ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 754122dd-a7cf-46f1-94df-22acd8e38d8a |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Habitat
Flora
Habitat
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb des Weges zu betreten oder zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb des Weges zu betreten oder zu befahren
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. Januar 1991