Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ostalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000083 |
| Fläche | 22,80ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ed2a0b6b-7425-4105-9742-48eb29fb3a7a |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Das Verbot gilt nicht für: die ordnungsmäßige Ausübung der Fischerei a) am Auweiher in Form einer ordnungsmäßigen teichwirtschaftlichen Nutzung bzw. der ordnungsmäßigen Ausübung der Angelfischerei vom Damm und von insgesamt acht Stegen innerhalb des in der Flurkarte gekennzeichneten Bereichs, wobei am Nordufer maximal fünf Angelstege und am Südufer maximal drei Angelstege zulässig sind. Das Angeln vom Boot und die Durchführung von Preis- und Wettfischen ist untersagt. b) in den übrigen Fischteichen in Form von ordnungsmäßiger teichwirtschaftlicher Nutzung mit Kontroll- und Abfischung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.