Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Aulheimer Tälchen in Rheinland-Pfalz schützt einzigartige Ökosysteme, vielfältige Pflanzen- und Tierarten. Ein wichtiger Rückzugsort für die lokale Biodiversität.
Das Naturschutzgebiet Aulheimer Tälchen in Rheinland-Pfalz ist ein bedeutsamer Bereich für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis Alzey-Worms. Sein vorrangiger Schutzzweck ist die Bewahrung einer reichen Palette an Lebensräumen, die eine diverse Bandbreite an Pflanzen- und Tierarten unterstützen. Diese geschützte Landschaft trägt maßgeblich zum ökologischen Gleichgewicht der Region bei, indem sie natürliche Prozesse und charakteristische Ökosysteme bewahrt. Es dient als entscheidendes Refugium für Flora und Fauna, sichert das langfristige Überleben lokaler Arten und ihrer natürlichen Umgebung. Das Gebiet spiegelt das einzigartige Naturerbe der Region Rheinhessen wider.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Alzey-Worms |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-158 |
| Fläche | 14,67ha |
| Gründungsjahr | 1988 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 38b91c94-9e13-437e-94b8-6d37c327a1ca |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.