Auhagener Schier

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Februar bis 31. Juli

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Lagern/Biwakieren ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Feuer ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Pflanzen sammeln ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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Pilze sammeln ist verboten

vom 01. August bis 31. Januar

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