Betreten des Gebietes ist vom 1. Februar bis zum 31. Juli verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Schaumburg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/44753.html |
| Fläche | 13,88ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1462098a-068b-44d6-a645-4e587414c0f8 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Schaumburg
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.schaumburg.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 1. Februar bis zum 31. Juli verboten.
Betreten abseits der Wege ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Kraftfahrzeuge sind vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Zelten ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Lagern und Biwakieren ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Abfall entsorgen ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Feuer ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Pflanzen sammeln ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.