Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet „Auf Seckerath bei Mirbach“ in Rheinland-Pfalz bewahrt eine besondere Naturlandschaft. Es schützt lokale Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume für die Zukunft. Erleben Sie die geschützte Natur.
Das Naturschutzgebiet „Auf Seckerath bei Mirbach“ in Rheinland-Pfalz dient dem umfassenden Schutz einer charakteristischen Naturlandschaft. Ein zentraler Schutzzweck ist die Erhaltung spezifischer Pflanzen- und Tiergesellschaften sowie ihrer Lebensräume, die in diesem einzigartigen Ökosystem gedeihen. Die Bewahrung dieser Flächen trägt maßgeblich zur regionalen Artenvielfalt und zum ökologischen Gleichgewicht bei. Das Gebiet stellt sicher, dass Lebensräume für verschiedene heimische Pflanzen und Tiere langfristig erhalten bleiben. Es bietet die Möglichkeit, eine sich natürlich entwickelnde Landschaft zu erfahren und unterstreicht die Bedeutung des Naturschutzes. Als wertvolles Naturerbe wird es für seinen Eigenwert und für künftige Beobachtungen und Forschungen bewahrt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-134 |
| Fläche | 5,68ha |
| Gründungsjahr | 1935 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 46a5ffe0-b4d8-4ace-b33a-898c310c06cb |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Umfasst auch andere Modellfahrzeuge.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten, wenn es zur Störung von Tieren an Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten führt.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.