Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Auf Lind bei Esch in Rheinland-Pfalz schützt wertvolle Lebensräume und ihre charakteristische Tier- und Pflanzenwelt. Es trägt maßgeblich zum Erhalt der regionalen Biodiversität bei.
Das Naturschutzgebiet 'Auf Lind bei Esch', gelegen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, ist ein bedeutender Rückzugsort für das natürliche Erbe der Region. Sein zentraler Schutzzweck liegt in der Erhaltung und Entwicklung spezifischer Ökosysteme, die eine Vielfalt an einzigartigen Lebensräumen umfassen. Diese Maßnahmen sichern den Schutz charakteristischer Pflanzenformationen und Tierarten, die in diesem Gebiet gedeihen. Das Reservat spielt eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung der regionalen Biodiversität und bietet eine ruhige Umgebung, in der natürliche Prozesse ungestört ablaufen können. Es ermöglicht Besuchenden, die lokale Ökologie aus erster Hand zu erleben und das empfindliche Gleichgewicht der Natur in einem geschützten Rahmen zu beobachten. Dieses Gebiet ist für die langfristige Bewahrung seiner ökologischen Integrität ausgewiesen, um seine natürlichen Werte für kommende Generationen zu erhalten.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-131 |
| Fläche | 6,34ha |
| Gründungsjahr | 1978 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d5625516-cea4-4dae-a013-56598adab50f |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verbot gilt, wenn Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gestört werden.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.