Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Auf der Pottschütthöhe schützt seit 2003 wertvolle Kalkmagerrasen, Extensivgrünland sowie Gehölzstrukturen im Zweibrücker Hügelland. Es ist ein bedeutender Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten, darunter Orchideen.
Das Naturschutzgebiet Auf der Pottschütthöhe in Rheinland-Pfalz ist ein besonders schützenswerter Naturraum, der seit 2003 bewahrt wird. Es dient dem Erhalt, der Entwicklung und der Wiederherstellung wertvoller Kalkmagerrasen und Extensivgrünland. Auch die standorttypischen Gehölze, Hecken, Wald- und Waldsaumbereiche sind von großer Bedeutung. Diese vielfältigen Lebensräume bilden Kernbereiche eines vernetzten Biotopsystems im Zweibrücker Hügelland. Sie bieten eine Heimat für eine Vielzahl von typischen, seltenen oder gefährdeten Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, darunter auch Orchideen. Gleichzeitig sind sie essenziell als Lebensraum für zahlreiche wilde Tierarten, die hier Zuflucht und Nahrung finden. Das Gebiet zeichnet sich durch seine besondere Eigenart, natürliche Schönheit und wissenschaftliche Bedeutung aus.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südwestpfalz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-211 |
| Fläche | 91,56ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2490a733-32b1-4cc1-9b1e-6d47e847f230 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.