Auf der langen Galle bei Rudingshain

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „Auf der langen Galle bei Rudingshain“ liegt auf einem Südhang im Hohen Vogelsberg. Hier gedeiht auf Basaltuntergrundgestein vulkanischen Ursprunges und trocken-warmem Klima, eine ganz besondere und seltene Pflanzengesellschaft, der Basalt-Magerrasen. Gefördert wurde die Entstehung dieses Grünlandtyps durch die historische Nutzung der ackerbaulich unproduktiven Böden als Weiden für Schafe, Ziegen und Rinder. Von besonderer Schönheit zeigt sich der Magerrasen zur Blütezeit der bunten und seltenen Pflanzen, die zahlreiche Insekten anziehen. Ein größerer Lesesteinwall am Südhang bietet wärmeliebenden Tierarten, wie beispielsweise einigen Reptilien wichtige Sonnenplätze und Versteckmöglichkeiten. Aufgewertet wird das Offenland von Hecken und Gehölzen, die ideale Brutplätze und Ansitzwarten für viele, teils gefährdete Vogelarten bieten. In einem längeren Zeitraum ohne Weidenutzung eroberten Gebüsche den wertvollen Basalt-Magerrasen „Auf der langen Galle“. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet wurde sichergestellt, dass der besondere Lebensraumtyp durch gezielte Pflegemaßnahmen langfristig erhalten bleibt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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