Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Auerberg bei Schwarz“ ist ein reines Waldgebiet, gelegen auf einer Hügelkuppe mit basalthaltigem Untergrundgestein, welches Stellenweise an der Oberfläche zu großen Schuttblöcken verwitterte. Das Gebiet zeichnet sich durch seine baumartenreichen Laubwaldbestände mit großem Alt- und Totholzanteil aus. Dies macht den Wald zu einem besonders schützenswerten Lebensraum für zahlreiche, vor allem höhlenbrütende und höhlenbewohnende Vogelarten, aber auch für viele Insektenlebensgemeinschaften.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 6,10ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 61821a3f-4b41-441f-b314-391fa1d667d8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.