Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Aubachtal bei Langenaubach“ erstreckt sich entlang des namensgebenden Aubaches zwischen den Orten Langenaubach und Rabenscheid. Das naturnahe Bachauen-System umfasst einen gut ausgeprägten Auwald aus Traubenkirschen-Eschenbeständen mit seltenen Arten, wie dem Blauen Eisenhut sowie ein abwechslungsreiches Grünlandmosaik aus Hochstaudenfluren, Röhricht- und Seggensumpf-Gesellschaften, blütenreichen Feucht-, Frisch- und Fettwiesen, die eine Vielzahl gefährdeter Pflanzenarten beherbergen. In den westlichen Hangbereichen kommen artenreiche Glatthafer-Goldhafer-Wiesen vor, wohingegen an den steilen Hängen östlichen des Bachtales naturnahe Buchenwälder mit üppiger Krautflora aus Zahnwurz, Waldmeister, Fuchs-Greiskraut und Quirlblättriger Weißwurz stocken. Die Verknüpfung der verschiedenen Biotope bietet darüber hinaus einer vielfältigen Tierwelt einen abwechslungsreichen Lebensraum. Von besonderer Bedeutung ist das „Aubachtal bei Langenaubach“ für die Vogelwelt. Hier brüten die stark bedrohten Vogelarten Braunkehlchen, Wiesenpieper und Wasseramsel. Hinzu kommen zahlreiche Vögel die das Naturschutzgebiet zur Nahrungssuche aufsuchen. Die bunten Wiesen und der naturnahe Bachlauf ziehen zudem viele Schmetterlinge und Libellen an.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 20,88ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a956b1b9-3091-4eed-ba5e-741bc53092fe |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
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Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
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Baden ist verboten.
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