Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wutach-Aue und Selden-Graben als Lebensraum einer charakteristisch ausgebildeten Auen- und Schluchtwald-Vegetation.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000205 |
| Fläche | 13,47ha |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1600dd32-7bcb-49d9-b69e-36593caea771 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Flora
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 3m erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
19. Juli 1982