Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die Besonderheit des „Asselbachtal bei Wißmar“ liegt in der Vielfältigkeit des Gebiets. Es besteht aus einem kleinräumigen Mosaik von zahlreich im Rückgang befindlichen Lebensraumtypen und Pflanzengesellschaften, wie Feuchtgrünland entlang von Fließgewässern, Seggenried-Gesellschaften, Gebüschen und alten Baumbeständen. Innerhalb dieses Mosaiks kommt eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, wie seltene Schmetterlinge und Orchideen vor, die den Wert des Naturschutzgebietes unterstreichen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 11,57ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 998d8d58-9892-4b1c-aa1c-ab945f55d4e2 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. August 1997