Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis, Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000212 |
| Fläche | 3,02km² |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c14de81d-9e14-4679-acc7-8376137af663 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Es ist verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 m Breite mit Fahrrädern zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: Luftfahrzeuge und Flugmodelle aufsteigen zu lassen, zu starten oder zu landen und Luftsportgeräte (Hängegleiter; Gleitsegler und Gleitfallschirme) und Flugmodelle unterhalb einer Höhe von 300 m zu betreiben
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Feuer ist verboten.
Es ist verboten außerhalb der gekennzeichneten Freizeiteinrichtungen Feuer zu machen oder zu unterhalten
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören
16. Dezember 1997