Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Arfurter Felsen“ umfasst naturnahe Eichen-Hainbuchen-Wälder, großflächige Gebüschstrukturen und ein schmales Wald-Wiesen-Tälchen. Der Naturschutzwert des Gebiets wird jedoch vor allem von den steilen Felsklippen und Felshängen mit ihren besonderen Pflanzengesellschaften bestimmt, die sich entlang des nördlichen Lahnufers erstrecken. Hier wachsen auf den sonnenwarmen Felsplätzen hochspezialisierte, seltene Pflanzenarten, wie zahlreiche schützenswerte Farne und gefährdete Blütenpflanzen. Ebenfalls besonders ist das Vorkommen artenreicher Moos- und Flechten-Gesellschaften auf den kalkhaltigen Felsen sowie entlang des Tiefenbachs an Steinen und abgestorbenem Holz der uferbegleitenden Baumbestände.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 21,23ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d145f437-b70b-4711-9cdc-c8f9029a26af |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei im Tiefenbach ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Arfurter Felsen § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. Juli 1989