Reiten ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Arenberg-Dreigemeindewald bewahrt das naturnahe Wiesbachtal mit Eschen-Erlen-Saumwald, angrenzenden Niederungsflächen und vielfältigen Hangbereichen. Es umfasst naturnahe Wälder, Blockschutt, Felsen, Trockenbereiche und wertvolle Halbtrockenrasen in der Rheinhessischen Schweiz.
Das Naturschutzgebiet Arenberg-Dreigemeindewald liegt im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Es bewahrt eine vielfältige Landschaft entlang des Wiesbachs, eingebettet in die Wiesener Randhöhen der Rheinhessischen Schweiz. Im Zentrum steht das naturnahe Wiesbachtal mit seinem Bachlauf und dem begleitenden Eschen-Erlen-Saumwald. Angrenzende Niederungsflächen sowie die talbegleitenden Hangbereiche prägen das Schutzgebiet zusätzlich. Diese beherbergen unterschiedliche, naturnahe Waldbestände, die sich mit Blockschutt-, Fels- und Trockenbereichen abwechseln. Ein besonderes Merkmal sind die wertvollen Halbtrockenrasen. Das Schutzgebiet dient dem Erhalt dieser seltenen und schützenswerten Lebensräume und ihrer charakteristischen Flora und Fauna, die in dieser Kombination einzigartig sind.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Alzey-Worms |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-162 |
| Fläche | 64,98ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 90b0d9ac-0601-4f65-b2b6-42cb0ee9bdc4 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.