Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Antrifttal bei Ober-Breidenbach“ ist ein naturnahes Bachtal entlang der Antrift. Der Bachlauf wird von Erlenbäumen, Weidengebüschen sowie feuchtem bis nassem Grünland begleitet. Durch den starken Grundwassereinfluss (Quelle) weisen einige Bereiche sogar Sumpf-Charakter auf. Hätte der Mensch hier nicht bereits im Mittelalter mit der Rodung und teilweiser Entwässerung begonnen, um die Flächen für die Landwirtschaft zu schaffen, würde hier heute ein Erlen-Auwald gedeihen. Durch die Nutzung des Grünlandes als Weiden und Wiesen zur Streugewinnung, haben sich hier besondere Pflanzengesellschaften ausgebildet, welche gut an den starken Wassereinfluss angepasst sind. Im „Antrifttal bei Ober-Breidenbach“ sind diese Pflanzengesellschaften außergewöhnlich artenreich und beherbergen eine extrem große Vielfalt seltener und streng geschützter Arten. Die abwechslungsreichen Biotope bieten zudem den unterschiedlichsten Tiergruppen wertvollen Lebensraum. Auch hierunter sind zahlreiche seltene und streng geschützte Arten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 29,70ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a4c08ea5-e684-400d-9f5d-ed1cdf2a4bf1 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Fischerei vom linken Ufer der Antrift aus auf den Grundstücken Flur 11 Nrn. 61 bis 66 und Flur 12 Nrn. 25 bis 21 sowie Flur 12 Nrn. 19 bis 40 in der Gemarkung Ober-Breidenbach in der Zeit 15. Juli bis 1. November ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Antrifttal bei Ober-Breidenbach § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.