Reiten ist verboten.
Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung eines ökologisch bedeutenden Abschnitts der Selzniederung, der durch einen naturnahen Bachlauf und Gräben gekennzeichnet ist. Dazu gehören auch Altarme der Selz, Böschungen, Gehölze, Schilfröhricht, Brachflächen sowie grund- und stauwasserbeeinflusste Ackerflächen, die als Standorte typischer und seltener wildwachsender Pflanzenarten dienen. Diese Flächen bieten Lebens- und Teillebensräume, Rast- und Überwinterungsplätze sowie Trittsteinbiotope für typische und seltene, in ihrem Bestand bedrohte Tierarten. All dies ist Teil eines vernetzten Biotopsystems, das den Einzugsbereich der Selz umfasst.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Alzey-Worms |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-125 |
| Fläche | 13,29ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c4ca77e1-cd5d-4dec-937b-a93f0224d4f6 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.