An der Brachehöll bei Niedereisenhausen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die „Brachehöll bei Niedereisenhausen“ liegt am Nordrand des Berges Brachhöll im Gladenbacher Bergland. Das Naturschutzgebiet umfasst Reste einer historischen Gemeindeweide (Hutung), auf welche die ortsansässigen Bauern ihr Vieh trieben. Die langjährige Beweidung des Ost- sowie Nordwesthanges hinterließ in dem von land- und forst- wirtschaftlicher Nutzung umringten Gebiet, einen artenreichen Magerasen-Komplex mit den heute seltenen Lebensraumtypen Wacholderheide und submediterrane Halbtrockenrasen. Hier gedeihen gut erhaltene Heidegesellschaften mit seltenen Pflanzen wie dem Deutschen Ginster, der Echten Mondraute und ausgedehnte Wacholderbestände, von denen Einzelexemplare bis zu 5 Meter imposant in die Höhe ragen. Durch die zeitweise Aufgabe der Beweidung und Perioden mit geringer Beweidungsintensität konnten sich dichte Gebüsche ausbreiten von denen der stark bedrohte Raubwürger als Heckenbrüter profitiert. Mit der Nutzungsverringerung konnte sich jedoch auch die Besenheide über größere Flächen der wertvollen Rasengesellschaften ausbreiten, was langfristig zur Verarmung des Artenspektrums führt. Mit der Unterschutzstellung der „Brachehöll bei Niedereisenhausen“ soll die Erhaltung des kulturlandschaftlichen Reliktes und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt durch eine angemessene Pflege sichergestellt werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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