Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „An der alten Rheinstraße“ am mittelalterlichen, gleichnamigen Handelsweg „Alte Rheinstraße“ umfasst eine Hutweide (Waldweide) mit Magerrasen, lichte Kiefernbestände und Grünlandflächen. Von besonderer Bedeutung sind hier die trockenen Magerrasen- und Heidestandorte, welche Lebensraum für zahlreiche bedrohte Schmetterlings- und Heuschreckenarten bieten. Die offene Landschaft dient überdies einigen bedeutenden Vogelarten als Nahrungsrevier. Das Landschaftsbild ist auch heute noch geprägt von der historischen Landbewirtschaftung des Mittelalters. Darauf weisen noch sichtbare Stufenraine (ehemals terrassierte Ackerflächen) im östlichen Teil des Naturschutzgebietes hin. Auch die Hutweiden sind mittelalterlichen Ursprungs.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 7,95ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9ab5b9aa-314b-4f4e-b1cf-9bf7fadfd968 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. November 1993