Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet Ampfrachsee beinhaltet die Freiwasserflächen und Inseln des Sees sowie dessen sich noch weiter entwickelnde Verlandungsgesellschaften mit Röhrichten, Hochstaudenfluren und Gehölzbeständen, ferner die umliegenden extensiven Feuchtgrünländer und sonstigen Wiesenflächen.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Landkreis |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/loadDocument.phtml?FID=3797.643.1&Ext=PDF |
| Fläche | 36,04ha |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 45636fc1-b256-419f-a953-3e30f89749da |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Ansbach
42 |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.