Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Amöneburg“ bezeichnet einen mehrgipfligen Basaltberg, der seine Umgebung zu allen Seiten etwa 160 Meter überragt und einen Rundumblick über das flache Amöneburger Becken gewährt. An der Südseite tritt der Basalt als eindrucksvolle, hohe Felswand mit unterschiedlich gelagerten Säulen-Formationen zutage. Auf der „Amöneburg“ umschließt das Naturschutzgebiet in nordöstlicher Richtung mit einem schmalen Laubwaldgürtel den historischen Ortskern der gleichnamigen Stadt. Richtung Süden erstreckt sich der kleine Bergrücken und gipfelt in einer zweiten kleineren Kuppe, welche die Ruine der Wenigenburg trägt. In gleicher Richtung umfasst das Gebiet karge, felsige und vor allem trockene Hänge mit bunten Magerrasen- und Felsflurgesellschaften, die historisch mit Ziegen beweidet wurden. Zusammen mit eingestreuten Hecken sind sie optimaler Lebensraum für Reptilien, wie die gefährdete Ringelnatter, aber auch für zahlreiche, teils seltene Heuschrecken und Schmetterlinge. Die Verknüpfung des Offenland-Lebensraumes mit Wald- und Heckenbeständen fördert auch das Vorkommen einer bemerkenswert vielfältigen Vogelwelt. Offene Felsvorsprünge und –wände sowie eine herausragende Säulenbasalt-Formation, werden von zahlreichen Moosen, Flechten und Farnen besiedelt.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 30,48ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bcea0e4c-2634-4d2e-98be-531755cbeda3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Amöneburg § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. Oktober 2020