Betreten abseits der Wege ist vom 1. Mai bis zum 15. Oktober verboten.
Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt
Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet.
Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig.
| Ort | Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau |
| Fläche | 80,49ha |
| DtP ID | 0600f808-e49d-4a98-82d1-ed1e9141d3ac |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Fauna
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Betreten abseits der Wege ist vom 1. Mai bis zum 15. Oktober verboten.
Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt
vom 1. Mai bis zum 15. Oktober zwischen 17:30h und 09:00h.
Das Befahren ist nur zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr unter der Beachtung der Ammerverordnung erlaubt
vom 16. Oktober bis zum 30. April.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde