Ammergebirge

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Ammergebirge ist ein Gebirgsstock der nördlichen Kalkalpen, der in den Landkreisen Garmisch- Partenkirchen und Ostallgäu liegt und Heimat vieler typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften des bayerischen Alpengebiets ist. Namensgebend ist der in der Mitte des Gebirgstocks entspringende Fluss Ammer. Das Naturschutzgebiet ist mit 288 qm² das größte, nicht-maritime, Naturschutzgebiet Deutschlands und steht seit 1986 unter Schutz. Teile des Naturschutzgebietes liegen im Naturpark Ammergauer Alpen. Außerdem ist das Naturschutzgebiet auch als FFH- und Vogelschutzgebiet geschützt. Das Naturschutzgebiet enthält eines der größten geschlossenen Bergmischwald-Vorkommen Deutschlands. Arten, die naturnahe Wälder bevorzugen, wie z. B. Spechte fühlen sich in diesem Naturschutzgebiet besonders wohl. Auch Birk- und Auerwild oder Gämsen sind im Schutzgebiet zuhause. Wer artenreiche alpine Matten liebt findet entlang der Südhänge im Graswangtal sehr schöne Rostseggenrasen mit eindrücklichen Pflanzen wie den Allermannsharnisch oder dem geschützten Brand-Knabenkraut.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Flora

Brand-Knabenkraut

Fauna

Birkhuhn

Fauna

Steinadler

Fauna

Gämse

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Bergaktivitäten

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Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Felsen mit Horsten oder (Brut)Höhlen zu besteigen ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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