Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Amdorfer Viehweide“ umfasst die schützenswerten Lebensraumtypen Kalkheide mit Wachholderbestand und Kalk-Trockenrasen. Die Landschaft wurde historisch als Waldweide (Hutweide) für Schafe, Ziegen und Rinder genutzt, da der felsige Untergrund vulkanischen Ursprungs (überwiegend Basalt) keinen Ackerbau erlaubte. Auf den trockenen, flachgründigen Kuppen und Hängen gedeiht der schützenswerte Kalk- und Halbtrockenrasen mit stark gefährdeten Pflanzenarten. Diese besonderen Rasenstandorte zeichnen sich außerdem durch besonders artenreiche Schmetterlings- (48 Arten) und Heuschrecken-Lebensgemeinschaften (12 Arten) aus. Auf der Anhöhe im Süden wird die Landschaft vor allem von alten, breitkronigen Hutebuchen, den Relikten eines ursprünglich bestandsbildenden Laubwaldes, geprägt. An den Nordhängen wechseln sich Grünlandflächen mit artenreichem Laubmischwald ab, der Brutplätze für zahlreiche Vögel bietet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 17,78ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 780229d0-ce01-4371-9f56-3337d8750173 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
29. Dezember 1982