Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Am Wallenberg von Villingen“ liegt auf einem Basalthügel, dem „Wallenberg“, inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft der Wetterau. Die Hügelkuppe umfasst besonders schützenswerte Magerrasen mit eingestreuten alten Obstbäumen und Gebüschen. Die Entstehung des seltenen Magerrasens ist auf die Nutzung dieser Flächen als Huteweiden für Schafe zurückzuführen. Am Fuße des Wallenbergs, im westlichen Teil des Naturschutzgebietes, befindet sich ein Teich mit breiten, flach auslaufenden Randbereichen und einer strukturreichen Ufervegetation. Diese bietet für viele und teils stark bedrohte Amphibien- und Libellenarten geeigneten Lebensraum. Die Uferbereiche, die ausgedehnten Hecken und die bewaldeten Randbereiche des Naturschutzgebietes werden von vielen Vögeln zum Brüten aufgesucht.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 7,61ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 08f88ba8-765b-4d16-9922-713e903ebcb7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der teichwirtschaftlichen Nutzung im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Am Wallenberg bei Villingen § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.