Reiten ist verboten.
Das Schutzgebiet hat den Zweck, einen ökologisch wertvollen Bereich der Selzniederung zu erhalten und zu entwickeln. Dieser Bereich umfasst einen naturnahen Bachlauf und Graben, Gehölzbestände sowie Schilfröhricht. Zudem gehören grundfeuchte Grünland-, Ackerflächen und Buschobstkulturen dazu, die als Standorte für typische und seltene wildwachsende Pflanzenarten dienen. Das Gebiet bietet Lebensstätten, Rast-, Überwinterungs- und Trittsteinbiotope für typische und seltene, in ihrem Bestand bedrohte Tierarten. Es ist Teil eines vernetzten Biotopsystems, das den Einzugsbereich der Selz umfasst.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-128 |
| Fläche | 6,80ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eae7e9f4-a529-4204-bdce-428759cb6a0d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.