Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Am Oberhof bei Großen-Linden“ ist ein ehemaliges Abbaugebiet für Manganerz, dessen Untertagebetrieb 1938 endete. Im Gebiet sind durch das Volllaufen der abgesenkten Stollen sowie von zahlreichen Bombentrichtern des 2. Weltkrieges, über 20 Stillgewässer entstanden. In ihrer Beschaffenheit – in der Größe, Tiefe und Beschattung durch die Umgebung, unterscheiden sich die sich selbst überlassenen Gewässer stark voneinander. Damit stellen sie aber gleichzeitig eine große Bandbreite spezifischer Lebensräume für zahlreiche Wasser- und Uferpflanzen, aber auch viele Libellen und Amphibien zur Verfügung. Ebenfalls werden die Gewässer von geschützten Fledermäusen zum Jagen aufgesucht. Die Gewässer gehen an einigen Stellen in einen mit Wasser überstauten Feuchtgehölzbestand aus Grau- und Ohrweiden über. Da der Wald größtenteils sich selbst überlassen wird und kaum der forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, enthält er einen hohen Anteil an Totholz, das wertvollen Lebensraum für zahlreiche Insektenarten bietet. Durch die Vernetzung der verschiedenen, kleinräumigen Lebensräume ist das Vogelaufkommen, mit 32 beobachteten Arten, sehr hoch.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 22,89ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8432227c-7c02-444a-9579-f3df7874201b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde frei laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Am Oberhof bei Groß-Linden § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.