Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Am Hindstein bei Greifenstein“ umfasst den namensgebenden Hindstein, einen 500 Meter hohen Basaltschlot der über seine Umgebung hinausragt, den darauf gedeihenden Laubwald sowie die nördlich angrenzenden Grünlandbereiche. Mit der Unterschutzstellung des Gebietes soll die naturnahe Entwicklung des artenreichen Laubwaldes mit seinem bemerkenswerten Altbaumbestand, vor allem aber der Erhalt des Mosaiks aus nassen, feuchten und nährstoffarmen Grünlandstandorten mit ihren vielfältigen Pflanzengesellschaften, sichergestellt werden. Besonders ist hier das Vorkommen einiger streng geschützter Orchideen. Die Fülle an Blütenpflanzen lockt außerdem zahlreiche Insekten als Nahrungsgäste an. Bemerkenswert ist mit 37 beobachteten Arten die Schmetterlingsfauna.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 13,34ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8dabfc5d-3de1-41fb-a60b-f6223b695ed7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
24. Oktober 1986